Re: …und was sagt die GEZ? - Digitales Fernsehen: ARD und ZDF kündige…
-kreativ-tanzer-tanzen-sich-ins-fernsehen/”>fernsehenmm… müsste ich denn dann überhaupt GEZ Gebühren zahlen, wenn ich
> > die öffentlich rechtlichen Programme nicht empfangen kann?
>
> Der Empfang ÖRer Sender oder auch nur deren Empfangsmöglichkeit hat
> nichts mit der Gebührenpflicht zu tun - einzig das Bereithalten eines
> Empfängers ist dafür maßgeblich, selbst wenn Du damit nur 9Live sehen
> kannst.
>
> Tom Berger
Zitat von der GEZ-Homepage:
“Was bedeutet “zum Empfang bereithalten”?
Hörfunk- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten,
wenn mit den Geräten Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es
nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät
tatsächlich nutzen, sondern nur darauf, dass Sie es nutzen können. Es
spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu
stande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) und ob Leistungen
öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt
werden.”
Klar, als der Text entstand gab es überall analoges Fernsehen und
Radio und in jedem Fernseher und Radio das entsprechende
Empfangsteil. Aber in Berlin gibt es terrestisch nur noch digitales
Fernsehen. Also kann ich meinen Analog-Fernseher nicht mehr im Sinne
des GEZ-Textes nutzen, da ich ja kein Fernsehen
mehr empfangen kann. Das Stillegen eines Empfangsteils in einem Radio
oder Fernseher geht ja auch.
(http://www.rfe-online.de/_archiv/01/68/6801.htm) Wenn ich analog nur
noch Rauschen bekomme, kann es also auch kein Empfangsteil zum
Empfang von Fernsehen sein.
Daher sollten dann auch keine GEZ fürs Fernsehen fällig sein.